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   RG, 15.04.1932 - VII 2/32   

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https://dejure.org/1932,571
RG, 15.04.1932 - VII 2/32 (https://dejure.org/1932,571)
RG, Entscheidung vom 15.04.1932 - VII 2/32 (https://dejure.org/1932,571)
RG, Entscheidung vom 15. April 1932 - VII 2/32 (https://dejure.org/1932,571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist in der vertraglichen Einräumung einer "Option" auf Erfindungen und Schutzrechte ein aufschiebend bedingter Vertrag oder ein bloßes Angebot zu finden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 136, 132
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61

    Zulässigkeit einer Potestativbedingung

    An Hand von Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 136, 132; 154, 355; 169, 65; 169, 185) sowie des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone (DNotZ 1951, 124) führt es aus, daß sich eine einheitliche Auffassung darüber, was unter einem solchen Recht zu verstehen sei, bisher noch nicht herausgebildet habe.

    Die vom Berufungsgericht für seine gegenteilige Meinung angeführten beiden Entscheidungen RGZ 131, 24 und 136, 132 betrafen Sonderfälle nach § 3 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924; außerdem fehlte es mindestens in der ersten Entscheidung - auf die wiederum in der zweiten Bezug genommen wird - an dem Willen zur vertraglichen Bindung (a.a.O. S. 27).

  • BGH, 04.10.1956 - II ZR 218/55

    Rechtsmittel

    Ob es sich bei einem Angebot mit einer langfristigen Bindung, wie es eine Option darstellt, überhaupt schon um den aufschiebend bedingten Abschluß eines Rechtsgeschäfts handelt, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. dazu RGZ 136, 132 [134]; 131, 24).
  • BGH, 20.01.1955 - II ZR 311/53

    Rechtsmittel

    Das Wort Option ist mehrdeutig (vgl. RGZ 136, 132 [134]).
  • BGH, 10.07.1954 - VI ZR 29/53

    Rechtsmittel

    Es ist umstritten, ob man es als eine Bedingung im Rechtssinne ansehen kann, wenn die Wirksamkeit eines Vertrages von einem späteren Willensentschluss der berechtigten Partei abhängig gemacht ist (RGZ 72, 385 [VZS]; 131, 24 [26]; 136, 132 [135]; Walsmann JH JB 54, 197 ff und die dort angeführte wissenschaftliche Literatur).
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